Was passiert beim kostenlosen Kennenlernen?+
In bis zu 15 Minuten klären wir, worum es geht und ob der Fall zum angebotenen Umfang passt. Das ist keine vollständige Fallbearbeitung. Bezahlte Arbeit beginnt erst nach einem vereinbarten Angebot und Ihrer Zusage.
Was zählt zum Zeitbudget?+
Die aktive Arbeit für Ihren Vorgang: Sichtung, Gespräche, Dokumentation, Kontaktversuche und Statusübersichten. Im Vor-Ort-Paket zählen auch Vorbereitung, Hin- und Rückfahrt, Termin und kurze Nachbereitung dazu. Reine Wartezeit auf Antworten wird nicht abgerechnet.
Was passiert nach 14 Tagen oder bei ausgeschöpftem Budget?+
Dranbleiben endet nach 14 Kalendertagen ab vereinbartem Start oder sobald 4,5 Stunden aktive Arbeit verbraucht sind. Bis zu fünf Kontaktversuche und bis zu zwei Statusübersichten liegen innerhalb dieses Budgets. Eine Fortsetzung stimmen wir vorher ab. Zusätzliche Arbeit kostet 79 € pro Stunde, abgerechnet in 15-Minuten-Einheiten zu 19,75 €, nur mit vorab freigegebenem Budget. Es gibt kein Abo.
Lassen sich Pakete kombinieren?+
Ja, nach vereinbartem Bedarf. Bereits bezahlte Sichtung wird nicht doppelt abgerechnet. Die Teilaufgaben eines Pakets liegen immer innerhalb seines Gesamtbudgets; sie ergeben keine zusätzlichen kostenlosen Stunden. Weitere Anfahrten, größere Entfernungen und umfangreiche Unterlagen werden vorab angeboten. Fachleistungen Dritter sind separat zu bezahlen.
Wann sind Gespräche und Termine möglich?+
Wir vereinbaren feste Telefon-, Vor-Ort- und Rückmeldefenster, passend zum Vorgang. Ich bin tagsüber berufstätig und biete keine durchgehende Sofortverfügbarkeit und keinen Notdienst. Ob erforderliche Kontakte mit Ihrem Dienstleister zeitlich möglich sind, klären wir vor der Beauftragung.
Übernehmen Sie technische oder rechtliche Bewertungen?+
Ich organisiere, dokumentiere sichtbare Auffälligkeiten und halte vereinbarte nächste Schritte nach. Rechtsberatung, rechtliche Fristsetzung, Anspruchsdurchsetzung, technische Mängelfeststellung, Bauabnahmen und Gutachten gehören nicht zum Angebot. Die Fertigstellung durch den beauftragten Dienstleister kann ich nicht garantieren.